Das Nabucco-Projekt setzt den Bau einer transkaspischen Gasleitung aus Aserbaidschan und Turkmenien durch den Kaspiseegrund voraus. Inzwischen ist die Umsetzung dieser Idee noch eine große Frage. Experten meinen, dass Ökorisiken für ein einmaliges geschlossenes Meer wie zurzeit die Kaspisee zu groß sind. Strikt gegen dieses Projekt sind Russland und der Iran; das Problem ist aufs Engste mit dem Thema Rechtsstatus der Kaspisee verbunden.
Dieses Meer vertrat fast 300 Jahre ausschließlich die Interessen Russlands und des Irans. Ursprünglich war der Status der Kaspisee im Rascht-Vertrag 1729 zwischen Russland und Persien fixiert; später wurde er von einer Reihe beidseitiger Übereinkommen ergänzt. Der letzte Vertrag zwischen der UdSSR und dem Iran wurde 1940 verabschiedet. Die Kaspisee galt von nun an als geschlossenes Innenmeer, das zu zwei Ländern gehört.
1991 erschienen nach dem UdSSR-Zerfall am Kaspiufer vier neue souveräne Staaten. Bis heute ist die Meereseinteilung zwischen Russland, Kasachstan, Aserbaidschan, Türkmenien und dem Iran immer noch nicht geregelt.
Laut der internationalen Rechtsnorm kann der Status einer Grenzwasserfläche bei der Erscheinung neuer Länder nur mit Zustimmung anderen Uferländer modifiziert werden. Deshalb ist die Stellung der russischen Seite durchaus logisch. Sie besteht aus zwei Momenten: Erstens sollen kaspibezogene Entscheidungen nur durch das Abkommen von allen fünf Staaten getroffen werden. Zum Beispiel darf man keine translaspische Gasleitung bauen, falls auch nur ein Land dagegen ist, betonte der Politikwissenschaftler Jurij Solosobow:
„Es wird darüber gesprochen, dass unter dem EU-Druck zwei nebenkaspische Länder, Aserbaidschan und Türkmenien, eine gewisse transkaspische Gasleitung über den Meeresgrund bauen werden und das Gas somit in südeuropäische Länder geliefert wird – teilweise vielleicht auch in die Ukraine. Aber ist eine sehr lange Geschichte. Es gibt die Allgemeine Deklaration der nebenkaspischen Staaten von 2010, die deutlich bekannt gibt, dass Ressourcenverwendung und Bau an den Kaspiufern nur mit Erlaubnis aller fünf Länder durchgeführt werden können. Darunter sind der Iran, Russland und Kasachstan. Ich bin sicher, dass Russland und der Iran den Bau dieser Gasleitung niemals genehmigen – aus eindeutigen Ökogründen mindestens.“
Zweitens handelt es sich darum, dass die nebenkaspischen Länder alle Probleme selbstständig lösen können, deshalb sollte man keine Übermittler wie etwa die USA oder die EU heranziehen – da sie an die Kaspisee nicht grenzen.
Türkmenien schlägt ein anderes Prinzip vor: Für die Entwicklung der Rohrleitungen über den Kaspigrund braucht man keine Genehmigung aller fünf Staaten. Es genügt die Bewilligung derjenigen Länder, über deren Uferterritorien die transkaspische Rohrleitung durchgelegt wird – also Türkmenien und Aserbaidschan. Eigentlich sprachen diese Idee zuerst die USA aus, die Türkmenien zum Bau aktiv bewegen. Diese Idee ist aber ziemlich provokativ: Ohne die Entscheidung aller fünf Länder über den Kaspirechtsstatus kann man den Bau von solch ernsten Infrastrukturobjekten nicht beginnen. Erst recht nicht, weil die Kaspisee ein ökologisch gesehen zu sensibles Binnenbecken ist. Die vollständige Unabhängigkeit jedes Kaspisektors (und infolgedessen auch fehlende Öko-Kontrolle) kann zum Schaden für das ganze Meer führen, sollte die Ökologie in einer der Zonen gefährdet werden.
Eigentlich sind viele Probleme dieses Gebiets mit der Diskussion verbunden: Handelt es sich um ein Meer oder um einen See? Bis zum Ende 1996 hielt sich Russland bei der Regelung dieser Frage an die Variante „ein geschlossenes Meer“, da sie auch in den sowjetisch-iranischen Verträgen fixiert war. Für Aserbaidschan war es ein „grenzender See“, für Kasachstan und den Iran weder das eine noch das andere. Im Oktober 193 verabschiedete Türkmenien das Staatsgrenzengesetz und bestimmte für die Kaspisee einseitig eine zwölf Meilen lange Grenze. Somit neigte dieses Land zu der Variante eines geschlossenen Meeres.
Das Scheitern aller Kompromisse verhalf zu neuen Ideen. Beispielsweise erschien die Variante eines geteilten Grundes und gemeinsamen Wassers. Der Kaspigrund sollte also in Wirtschaftszonen geteilt werden, in denen die Staaten ein souveränes Recht auf die KW-Ressourcen haben sollten. Die Kaspiwasserfläche sollte allgemein benutzt werden, wobei die Fragen des Fischens, der Ökologie und Schifffahrt die Staaten gemeinsam durch Verhandlungen regeln würden.
Als Erstes unterstützten diese Idee Kasachstan und Russland. Sie wurde 1996 auch zur Grundlage einer extra Arbeitsgruppe, die das Kaspistatusübereinkommen entwickelten. Dennoch verlief die Positionsregelung nicht gerade leicht. Im November 2010 fand in Baku bereits das dritte Gipfeltreffen der naheliegenden Staaten zu diesem Thema statt. Wie auch die vorigen zwei ergab es keine Lösung des Kaspistatusproblems. Allerdings bestätigte das in Baku unterschriebene Übereinkommen, dass nur die nebenkaspischen Länder für die Sicherheit des Meeres sorgen sollen.
Außerdem vereinbarten die Präsidenten der so genannten Kaspischen Fünf, dass die Arbeit am grundgebenden Übereinkommen Ende 2011 beim vierten Gipfeltreffen beendet werden soll; das Treffen findet in Russland statt.
Den Text und den Ton dieses Beitrags finden Sie hier.
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