понедельник, 28 ноября 2011 г.

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Strategien der meisten Anrainerstaaten.

Die Arktis ist die nördliche zirkumpolare Erdregion. Ihre Fläche beträgt 27 Mio. Quadratkilometer, wenn die südliche Tundra für die Abgrenzung der Region im Süden maßgebend ist. An der arktischen Region grenzen fünf Staaten: Russische Föderation, die USA, Kanada, Dänemark und Norwegen. Es ist historisch bedingt, dass jedem der Anrainerstaaten ein Sektor des arktischen Territoriums zugeordnet ist, das sich aus einer gradlinigen Verbindung ihrer östlichen und westlichen Grenzen mit dem Nordpol ergibt.

Die südliche Grenze des Sektors ist dann die entsprechende Küste jedes Anrainerstaates. Das Ziel dieser Sektorenaufteilung der Arktis war das wohlbegründete Streben der Anrainerstaaten danach, die Geltung der allgemeinen völkerrechtlichen Bestimmungen für die Gebiete auszuschließen, die wegen ihrer geografischen und klimatischen Besonderheiten für diese Staaten sehr bedeutend sind. Die entsprechende Rechtsnorm wurde aber in dem Seerechtsübereinkommen der UNO nicht bestätigt. Dieses Übereinkommen wurde am 10. Dezember 1982 verabschiedet und trat am 16. November 1994 in Kraft, nachdem es 60 Staaten ratifiziert hatten. Die Russische Föderation hat dieses Übereinkommen erst 1997 ratifiziert und wurde damals einer der 109 Ratifizierungsstaaten. Gemäß dem 4. Artikel des Seerechtsübereinkommens ist die äußerliche Grenze des Küstenmeeres die Linie, deren jeder Punkt sich vom nächsten Punkt der Ausgangslinie in der Entfernung befindet, die der Breite des territorialen Meeres gleich ist. Die Konvention 1982 hat bestimmt, dass sich das Küstenmeer bis zu 12 Meilen von der Basislinie erstreckt. Auf dieses Küstenmeer, den darüber befindlichen Luftraum und den darunter liegenden Meeresboden und -untergrund erstreckt sich die volle Souveränität des Küstenstaates sowie auf die ausschließliche Wirtschaftszone, die sich auf 200 Meilen ab der Basislinie erstreckt. Der Ozean- und Meeresboden und sein Untergrund, die keinem Staat gehören, werden für „gemeinsames Erbe der Menschheit“ erklärt. Das bedeutet, dass alle Staaten der Welt gleichberechtigt sind, dort Rohstoffe zu gewinnen. Jeder Staat kann sich bei der UNO oder bei anderen fachlichen internationalen Organisationen zur Ausbeutung der Rohstoffe am Festlandsockel anmelden lassen. Darüber hinaus werden die Linien, die die Seitengrenzen der Sektoren bestimmen, als Staatsgrenzen völkerrechtlich nicht anerkannt. Die Staatsgrenzen verlaufen an den Außengrenzen der Hoheitsgewässer der Arktisstaaten: für Russland, Kanada und Dänemark sind es zwölf Meilen, für die USA – drei Meilen. Gemessen wird aufgrund der Basislinie des Kontinents und der Inseln, die dem Staat gehören, bei Niedrigwasser oder aufgrund der geraden Linien, die die vorspringenden Punkte verbinden, dessen Koordinate von den Regierungen bestimmt werden. 

Japan und Deutschland sowie andere Länder mit hochentwickelter Wirtschaft, die über Technologien zur Forschung und Erschließung des Meeresbodens verfügen, plädieren für allgemeine Prinzipien und Herangehensweise gemäß dem Übereinkommen 1982 gegenüber dem Nordpolarmeer. Das sollte auch für die Nutzungsrechte des Naturpotenzials gelten, die von der Internationalen Meeresbodenbehörde behandelt werden. Die Rechte der Anrainerstaaten auf dem Festlandsockel betreffen nicht den Rechtsstatus des darüber liegenden Meeres- und Luftraumes. Da der Meeresraum über dem Festlandsockel die hohe See bleibt, sind alle Staaten berechtigt, Durchfahrt friedlicher Schiffe und Durchflug friedlicher Flugzeuge, Fischfang zu gestatten sowie Seekabel und Seepipelines zu verlegen. Dabei gibt es verschärfte Bedingungen für Erkundung und Erschließung der Naturressourcen. Die Anrainerstaaten sind berechtigt, zum Zweck der Erkundung und Erschließung des Naturpotenzials entsprechende Anlagen und Bauwerke zu errichten und Sicherheitszonen bis zu 500 Meter zu schaffen. Die Umsetzung der Rechte der Anrainerstaaten soll die Seeschifffahrtsrechte und andere Rechte anderer Staaten nicht beeinträchtigen. Der Anrainerstaat ist berechtigt , die Route zur Verlegung von Seekabel und Pipelines zu bestimmen, die Errichtung von Anlagen und künstlichen Inseln und Bohrarbeiten zu genehmigen. Unter dem Festlandsrand versteht man die unter Wasser gelegene Verlängerung der Landmasse des Küstenstaats, die aus dem Meeresboden und dem Meeresuntergrund besteht. Entlang der arktischen Küste der Russischen Föderation zwischen dem Golf an der Halbinsel Kola im Westen und dem Beringmeer erstreckt sich die Nordostpassage. Dieser Seeweg wurde von unserem Staat, von vielen Generationen innerhalb von mehreren Jahrhunderten eingerichtet. Die Zulassung der Seeschiffe zu den Routen der Nordostpassage wird durch die „Regelung der Seeschifffahrt über die Seerouten der Nordostpassage“ bestimmt, die am 1. Juli 1991 in Kraft getreten ist. Die Nutzung dieses Seeweges von den ausländischen Schiffen wird mit Zustimmung und unter Kontrolle der russischen Navigationsdienste gestattet. Seeschiffe, die diese Zulassung bekommen, sollen speziellen technisch-wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Die Nordostpassage ist die nationale Transportroute der Russischen Föderation unabhängig davon, wie weit ihre Entfernung von der Küste ist.

Den Text und den Ton dieses Beitrags finden Sie hier.

Комментариев нет:

Отправить комментарий